Entsäuerung
Grundsätzlich sind bei der Entsäuerung von Wein weinrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Eine Entsäuerung eines Weines erscheint nötig, wenn der Säuregehalt des Mostes in einem Jahrgang mit ungünstiger Witterung, also später oder mangelhafter physiologischer Traubenreife, so hoch ausfällt, dass der daraus hergestellte Wein ohne die künstliche Reduzierung der Säure hart, mager, grün und unharmonisch schmecken würde.
Man kann den Wein sich auf natürliche Weise selbst entsäuern lassen: durch den biologischen Säureabbau.
Dann kann man den Most relativ brutal mit kohlesaurem Kalk (Doppelsalzentsäuerung) entsäuern, was aber große Erfahrung voraussetzt, oder mittels Feinentsäuerung des Mostes, des Jungweines oder des fertigen Weines durch Kaliumhydrogencarbonat.
Oder man entsäuert den Most relativ brutal mit kohlesaurem Kalk (Doppelsalzentsäuerung), was aber große Erfahrung voraussetzt, oder mittels Feinentsäuerung des Mostes, des Jungweines oder des fertigen Weines durch Kaliumhydrogencarbonat. Bei der Entsäuerung mit Kaliumhydrogencarbonat (Markenname »Kalinat«) wird Weinstein, in dem Fall Kaliumhydrogentartrat, ausgefällt. Im Gegensatz zur Calciumtartrat-Ausfällung bei der Normalentsäuerung kann die Kaliumhydrogentartrat-Ausfällung bei der Entsäuerung mit »Kalinat« durch Kühlung oder mit Hilfe eines Kontaktverfahrens beschleunigt werden.
Technische Info: Zur Entsäuerung um 1 g/l Säure sind 67 g Kalinat pro 100 l Most, Jungwein oder Wein erforderlich.
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