Zucker im Wein
Im Schaumwein ist der maximal mögliche Restzucker über die Bezeichnungen Brut, Extra Brut und Brut Nature und deren Derivate definiert - wenn auch irreführend, weil die Bezeichnungen Extra Sec und Sec nicht für trockene Schaumweine stehen, sondern für erstaunlich hohe Restzuckergehalte, die man hinter den Begrifflichkeiten nicht vermuten würde.
Im Stillwein sind die Bezeichnungen ebenfalls irreführend, denn auch hier »trocken« ist nicht wirklich trocken. Die in Deutschland erlaubten und oft ausgenutzten maximalen 9 g/l Restzucker hält der Franzose für zu süß. Grundsätzlich gilt, dass eine Abweichung von +/- 1 g/l erlaubt ist. Die Korrelation zwischen den deutschen und den italienischen oder französischen Begriffen zur Abgrenzung der Zuckergehalte sind wenig geläufig. Wir versuchen hier ein wenig Licht ins Dunkel zu kriegen.
Der Restzucker im Wein und seine begriffliche Abgrenzung
Deutsch |
International |
Rechtliche Definition |
Trocken |
Sec Secco Dry |
Als »trocken« darf ein Wein bezeichnet werden, dessen Zuckergehalt folgende Werte nicht überschreitet: - 4 g/l oder - 9 g/l, wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 2 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt |
Halbtrocken |
Demi sec Abboccato Medium dry |
»Halbtrocken« ist ein Wein, dessen Restzuckergehalt über 9 g/l liegt, folgende Werte aber nicht überschreitet: - 12 g/l oder - 18 g/l wenn der in g/l Weinsäure ausgedrückte Gesamtsäuregehalt höchstens um 10 g/l niedriger ist als der Restzuckergehalt |
Lieblich |
Moelleux Amabile Medium sweet |
»Lieblich« muss sich ein Wein nennen, der: - über 18 g/l Restzucker enthält, - aber nicht mehr als 45 g/l Restzucker auf die Waage bringt |
Süss |
Doux Dolce Sweet |
Wenn der Zuckergehalt eines Weines über 45 g /l liegt, muss er sich »süß« nennen |
Mild
Eine kaum noch verwendete Bezeichnung für Weine mit einem Restzuckergehalt von über 45 g/l, bei denen die Säure so niedrig ist, dass sie gegenüber dem Zucker geschmacklich in den Hintergrund rückt.
Feinherb
Eine irreführende Bezeichnung für halbtrockene Weine, die nur in Deutschland Verwendung findet. Sie war ursprünglich verboten, weil auf Etiketten keine Angaben gemacht werden dürfen, die im Gesetz nicht vorgesehen sind. Eine Gruppe von Moselwinzern ging dagegen vor und erreichte per Gerichtsentscheid, dass die Bezeichnung feinherb erlaubt ist. Das Gericht konnte keinen Verstoß gegen das Irreführungsverbot erkennen, weil mit dem Begriff feinherb im Gegensatz zu den gesetzlich definierten Begriffen keine gesicherte Verbrauchererwartung verbunden sei.
Genau deshalb finden wir sie aber irreführend, weil immer wieder als feinherb deklarierte Weine Restzuckergehalte aufweisen, die über der Grenze für halbtrocken liegen. Praktisch ist feinherb also KEIN Synonym für halbtrocken, was es juristisch aber sein sollte. Begriffsverwirrung. Einmal mehr aus Deutschland.
© K&U