Prosecco hieß traditionell jene weiße Rebsortenfamilie, aus der man im Nordosten Italiens, in einer kleinen Region der Provinz Treviso im Veneto, einen traditionellen Perlwein kelterte, der Weltruhm erlangte: Prosecco.
Dabei leitet Prosecco seinen Namen nicht vom italienischen Adjektiv secco (trocken) ab, sondern von einem Dorf gleichen Namens unweit Triests, also weit außerhalb des heutigen Anbaugebiets; schon im Altertum schätzte man den dortigen Wein aus besagter Prosecco-Traube als Vinum Pucinum.
Aus Prosecco wurden nicht nur die bekannten Schaum- sondern auch weniger bekannte Stillweine hergestellt. Nun ist Schluß mit Prosecco, zumindest mit der Rebsorte! Die heißt seit dem 1. Januar 2010 laut Dekret des italienischen Landwirtschaftsministers nun »Glera« und nicht mehr »Prosecco«. Prosecco ist jetzt ausschließlich eine Herkunftsbezeichnung, denn wenn ein Wein den Namen seiner Traubensorte trägt, könnte er grundsätzlich überall aus dieser Rebsorte hergestellt werden. Nun ist die Herkunft geschützt und Prosecco darf nur aus dem nun gesetzlich festgelegten Anbaugebiet um die Gemeinden Valdobbiadene und Conegliano stammen, wo er bisher den Status eines „DOC“-Prosecco besaß.
Seit Anfang 2010 wird ‚echter Prosecco’ als Conegliano Valdobbiadene DOCG angeboten, der nur aus 15 Gemeinden kommen darf. Dagegen darf der bisherige DOC-Prosecco aus neun Provinzen in zwei Regionen kommen: Veneto und Friaul Julisch Venetien. Das sagt aber nichts über die Qualität der Weine aus, die ist, vorher wie hinterher, ausschließlich Sache des Winzers. Guten Prosecco hat es auch vor 2010 schon gegeben. Immerhin aber hat man die Bezeichnung Prosecco jetzt als Herkunft geschützt und kann nicht mehr aus aller Herren Länder irgendwelche zwielichtigen Billig-Moste ankarren, die man unter mehr oder weniger illegalen Etiketten als ‚Prosecco’ vermarktet, wie in den letzten Jahren in teilweise abenteuerlicher Chuzpe geschehen. Man kann nur hoffen, daß sich diese neue Schutz-Regelung nicht nur, wie meist in Italien, auf die Preise, sondern auch auf die Qualitäten positiv auswirkt.
Die bisherige Rebsorte Prosecco wird zukünftig also unter dem Namen ‚Glera’ gekeltert und die Bezeichnung ‚Prosecco’ rückt zur geschützten Herkunftsbezeichnung auf. Zeit ist es geworden!
Prosecco hieß traditionell jene weiße Rebsortenfamilie, aus der man im Nordosten Italiens, in einer kleinen Region der Provinz Treviso im Veneto, einen traditionellen Perlwein kelterte, der Weltruhm erlangte: Prosecco.
Dabei leitet Prosecco seinen Namen nicht vom italienischen Adjektiv secco (trocken) ab, sondern von einem Dorf gleichen Namens unweit Triests, also weit außerhalb des heutigen Anbaugebiets; schon im Altertum schätzte man den dortigen Wein aus besagter Prosecco-Traube als Vinum Pucinum.
Aus Prosecco wurden nicht nur die bekannten Schaum- sondern auch weniger bekannte Stillweine hergestellt. Nun ist Schluß mit Prosecco, zumindest mit der Rebsorte! Die heißt seit dem 1. Januar 2010 laut Dekret des italienischen Landwirtschaftsministers nun »Glera« und nicht mehr »Prosecco«. Prosecco ist jetzt ausschließlich eine Herkunftsbezeichnung, denn wenn ein Wein den Namen seiner Traubensorte trägt, könnte er grundsätzlich überall aus dieser Rebsorte hergestellt werden. Nun ist die Herkunft geschützt und Prosecco darf nur aus dem nun gesetzlich festgelegten Anbaugebiet um die Gemeinden Valdobbiadene und Conegliano stammen, wo er bisher den Status eines „DOC“-Prosecco besaß.
Seit Anfang 2010 wird ‚echter Prosecco’ als Conegliano Valdobbiadene DOCG angeboten, der nur aus 15 Gemeinden kommen darf. Dagegen darf der bisherige DOC-Prosecco aus neun Provinzen in zwei Regionen kommen: Veneto und Friaul Julisch Venetien. Das sagt aber nichts über die Qualität der Weine aus, die ist, vorher wie hinterher, ausschließlich Sache des Winzers. Guten Prosecco hat es auch vor 2010 schon gegeben. Immerhin aber hat man die Bezeichnung Prosecco jetzt als Herkunft geschützt und kann nicht mehr aus aller Herren Länder irgendwelche zwielichtigen Billig-Moste ankarren, die man unter mehr oder weniger illegalen Etiketten als ‚Prosecco’ vermarktet, wie in den letzten Jahren in teilweise abenteuerlicher Chuzpe geschehen. Man kann nur hoffen, daß sich diese neue Schutz-Regelung nicht nur, wie meist in Italien, auf die Preise, sondern auch auf die Qualitäten positiv auswirkt.
Die bisherige Rebsorte Prosecco wird zukünftig also unter dem Namen ‚Glera’ gekeltert und die Bezeichnung ‚Prosecco’ rückt zur geschützten Herkunftsbezeichnung auf. Zeit ist es geworden!