Vermouth »Datarmut«
Im Prinzip ist Wermut sehr alt. Schon im alten China, in Mesopotamien oder im antiken Rom wurde vergorener Traubensaft mit Wurzeln, Rinden, Blüten und Süße versehen. Weinrechtlich zählt Wermut zu den angereicherten Weinen. Er muß zu 75% aus Wein bestehen, sein Alkoholgehalt ist reglementiert, er darf gesüßt und gefärbt werden, es dürfen Alkohol und Wasser zugesetzt werden, zum Wermut wird die Mischung aber erst durch die zwingend vorgeschriebene Verwendung der Wermutkräuter Artemisia Absinthium, Pontica oder Maritima, sowie einer Vielzahl von Blüten-, Wurzeln-, Gewürz- und Pflanzenzusätzen, die von den Produzenten geheimgehalten werden, liegt in ihnen doch das entscheidende Unterscheidungsmerkmal der jeweiligen Marke.
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Abbildung ist beispielhaft.
Im Prinzip ist Wermut sehr alt. Schon im alten China, in Mesopotamien oder im antiken Rom wurde vergorener Traubensaft mit Wurzeln, Rinden, Blüten und Süße versehen. Weinrechtlich zählt Wermut zu den angereicherten Weinen. Er muß zu 75% aus Wein bestehen, sein Alkoholgehalt ist reglementiert, er darf gesüßt und gefärbt werden, es dürfen Alkohol und Wasser zugesetzt werden, zum Wermut wird die Mischung aber erst durch die zwingend vorgeschriebene Verwendung der Wermutkräuter Artemisia Absinthium, Pontica oder Maritima, sowie einer Vielzahl von Blüten-, Wurzeln-, Gewürz- und Pflanzenzusätzen, die von den Produzenten geheimgehalten werden, liegt in ihnen doch das entscheidende Unterscheidungsmerkmal der jeweiligen Marke.
- Alkohol: 19.6 Vol %
- Ausbau: Edelstahltank
- Gärung: Reinzuchthefe
- Bewirtschaftung: Biologisch
- Schwefeldioxid über 10 mg/l: Ja
- Säureabbau: Ja
- Vegan: Ja
- Manuvin®: Ja